Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Aussteller zum Grenzenlos-Festival / Messe „Spirit & Heilen“ vom 19. - 21. 10. 2012 in Saarbrücken, Congresshalle.
§ 1) Veranstaltung
Grenzenlos-Messe & Festival, „Spirit & Heilen“, Fr. 19. 10. bis So., 21.10. 2012, Congresshalle Saarbrücken, 66111 Saarbrücken, Hafenstraße.
§ 2) Veranstalter Grenzenlos-Verlag und Messeorganisation Roland Häke e.K., St. Wendeler Str. 11, D-66903 Frohnhofen, Tel. 06386-5464, Fax 06386-7739, e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
§ 3) Anmeldung und Vereinbarungen/Zulassungen
Die verbindliche Anmeldung erfolgt auf diesen Wegen: a) schriftlich mit dem Anmeldeformular / oder b) mit dem OnlineFormular auf www.MesseHofheim.de / oder c) Bestätigung der Korrespondenz per e-Mail geführt. Weiterhin erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Genehmigung zum Einzug des Rechnungsbetrages (auf Wunsch auch in Teilbeträgen) per Lastschrift. Siehe auch § 7. Vom Aussteller gewünschte Bedingungen und Vorbehalte können nur als Wunsch berücksichtigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Platzwünsche gem. Anmeldung werden schriftlich vom Veranstalter bestätigt und werden erst dadurch verbindlich. Zugelassen sind Aussteller und Anbieter, deren Dienstleistungen und Produkte dem Messe-Thema entsprechen. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Etwaige Mitaussteller müssen bereits bei der Anmeldung auf einem Extrablatt formlos gemeldet werden. Der Veranstalter behält sich vor, Aussteller aus ethischen Gründen nicht zuzulassen. Eine Begründung hierfür kann von ihm nicht zwingend verlangt werden. Vom Veranstalter bestätigte Aussteller werden in einem Ausstellerverzeichnis im Programmheft zur Veranstaltung veröffentlicht, solange die Bestätigung bis zum Redaktionsschluss des Programmheftes erfolgt ist.
§ 4) Der Messestand/Standgestaltung
Die Aussteller bestellen ihre Ausstellungsfläche nach Größe in qm ohne weiteres Zubehör. Dieses wird gem. dem Anmeldeformular gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Aussteller geben ihren Standwunsch gem. dem ihnen vorliegenden Standplan sowie dem Verzeichnis der Standnummern und der Ausstellungsflächen an. Aussteller haben die Möglichkeit, mehrere nebeneinander liegende Plätze als eine Gesamtfläche zu buchen. Um eine möglichst breite Streuung des Angebots in den Ausstellungsräumen zu erreichen, behält sich der Aussteller vor, über die Vergabe der Standplätze frei zu entscheiden. Die Gründe hierzu teilt er dem Aussteller schriftlich mit. Die Vergabe der Stände erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Die Standgestaltung ist Sache des Ausstellers und richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen von Sicherheit und Ästhetik. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen in der Standgestaltung zu verlangen. Zur Standgestaltung dürfen nur schwerentflammbare Stoffe verwendet werden bzw. müssen die Stoffe mit „Antiflammen-Spray“ behandelt werden. Brandschutz- und sonstige sicherheitstechnische Auflagen sind einzuhalten. Die örtlichen Gegebenheiten wie Säulen, Eckpfeiler, Mauervorsprünge, Treppen etc. sind kein Anlass zur Beschwerde und berechtigen nicht zur Preisminderung. Optische und akustische Werbemittel des einzelnen Ausstellers dürfen die Nachbarstände nicht stören.
§ 5) Vorgesehene Öffnungszeiten
Freitag, 19.10. 2012, 14 bis 20 Uhr; Samstag, 20.10. 2012, 10.00 - 19.00 Uhr, Sonntag, 21.10. 2012: 10.00 -18.00 Uhr. Änderungen vorbehalten.
§ 6) Aufbau- und Abbauzeiten
Aufbau: Do., 18.10. 2012, 12 bis 20Uhr; Freitag, 19.10. 2012, 9 bis 13 Uhr. Änderungen vorbehalten.
Abbau: Sonntag, 21.10. 2012 ab 18 Uhr bis ca. 23 Uhr. Nur nach vorheriger Vereinbarung: Montag, 22.10. 2012, 8 bis 11 Uhr. Änderungen vorbehalten.
§ 7) Standmieten und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Standflächen, Vortragszeiten sowie für Miet-Zubehör sind auf dem Anmeldeformular ausgewiesen. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Direkt nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Aussteller eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung. Bei Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages innerhalb 10 Tage nach Rechnungsstellung wird 2% Skonto gewährt. Dies gilt nur bei Anmeldung bis 31. 8. 2012 ! Regelmäßige Teilzahlungen (Ratenzahlungen ohne Aufpreis) sind möglich (siehe Anmeldeformular). Bei Anmeldungen nach dem 30. September 2012 ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die einzelnen Zahlungsbeträge werden vom Veranstalter per Lastschrift vom bekannt gegebenen Konto des Ausstellers eingezogen (siehe Anmeldung). Ein Aufbau des Messestandes am 18. 10. 2012 ohne vorherige vollständige Bezahlung der Gesamtrechnung ist nicht möglich. Hält sich ein Aussteller nicht an die genannten Zahlungsbedingungen und -fristen bzw. kann eine Lastschrift vom Konto des Ausstellers nicht eingelöst werden, kann der Veranstalter den jeweiligen Messestand stornieren und vom Vertrag zurücktreten (siehe auch § 9 Rücktritt).
§ 8) Leistungen des Veranstalters
In der Standgebühr sind enthalten: Miete der Standfläche, Heizung, Belüftung, Reinigung der normalen Verschmutzung.
§ 9) Rücktritt
Tritt ein Aussteller nach Erhalt der Standbestätigung bis zum 28.2. 2012 zurück, werden lediglich 60.- Euro (zzgl. 19% Mwst.) Bearbeitungsgebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt durch den Aussteller (nach der Anmeldebestätigung) zwischen dem 1.3.2012 und dem 31.3.2012, werden 25% der Standrechnung als Bearbeitungs- und Stornogebühr erhoben. Bei Rücktritt zwischen dem 1.4.2012 und dem 30.4. 2012 werden 35% des Gesamtrechnungsbetrages als Stornogebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt des Ausstellers zwischen dem 1.5.2012 und dem 30.6. 2012, werden 50% des Gesamtrechnungsbetrages fällig. Erfolgt der Rücktritt des Ausstellers zwischen dem 1.7.2012 und dem 31.8. 2012, werden 75% des Gesamtrechnungsbetrages fällig. Bei Rücktritt ab dem 1.9. 2012 wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Der zurückgetretene Aussteller kann aber auch in allen vorgenannten Fällen einen verbindlichen Ersatzteilnehmer stellen. Die Zulassungsbedingungen müssen allerdings erfüllt sein. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20.- Euro zzgl. Mwst. erhoben. Es wird dann keine weitere Stornogebühr fällig. In allen genannten Stornierungsfällen wird dem Aussteller ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Storniert der Veranstalter den Messestand eines Ausstellers, weil dieser die Zahlungsbedingungen, -vereinbarungen und -fristen nicht eingehalten hat, werden die oben genannten Stornogebühren fällig. Der Veranstalter kann bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Danach kann der Veranstalter nur noch aus zwingenden organisatorischen und/oder technischen Gründen bzw. aus Gründen höherer Gewalt zurücktreten. In diesen Fällen steht dem Aussteller über die Erstattung seines Rechnungsbetrages kein weiterer Schadensersatzanspruch zu.
§ 10) Vorträge für Aussteller
Es besteht für Aussteller die Möglichkeit, im Rahmen der Veranstaltung einen Vortrag halten (Dauer: 45 Min.). Die Gebühr beträgt 49.- Euro zzgl. Mwst. Die Anmeldung hierzu erfolgt auf dem Anmeldeformular für den Messestand. Die zeitliche Einteilung der Vorträge erfolgt - wenn nichts anderes vereinbart - durch den Veranstalter. Der Aussteller erhält mit der Anmeldebestätigung/Rechnung auch die Bestätigung für seinen Vortrag/seine Vorträge.
§ 11) Ausstellerausweise
Kostenlos erhält jeder Aussteller bis zu 3 Aussteller-Einlasslegitimationen („Ausstellerausweis“) bei einer Standgröße von 4 qm, maximal 6 Aussteller-Einlasslegitimationen bei einer Standgröße bis zu 8 qm, bis 8 Aussteller-Einlasslegitimationen bei einer Standgröße bis 20 qm und bis 10 Aussteller-Einlasslegitimationen bei einer Standgröße von mehr als 20 qm. Weitere Aussteller-Einlasslegitimationen werden mit 10.- Euro/Stck. berechnet.
§ 12) Haftung/Ordnung/Hausrecht
Der Veranstalter haftet weder für Feuer-, Diebstahl-, Verlust- und Transportschäden noch für Verletzungen gegenüber den Ausstellern. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden Dritter durch Aussteller, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Den Ausstellern wird der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos empfohlen. Der Aussteller wiederum haftet für Schäden, die er am Mobiliar und am Gebäude des Veranstaltungsortes verursacht. So ist z. B. ein Bekleben der Hallenwände untersagt. Für Stromausfälle, Spannungsschwankungen und Beschädigung der Anlagen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Anlagen und Geräte müssen den VDE-Vorschriften und den TAB des örtlichen EVA entsprechen. Fehlen diese Voraussetzungen, so wird der Anschluss von der Hallenverwaltung abgeschaltet. Ersatzansprüche können in diesem Fall nicht gestellt werden. Die Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Bei Erlass eines allgemeinen oder auf bestimmte Räume beschränkten Rauchverbotes sind die feuerpolizeilichen Anordnungen einzuhalten. Der Aussteller ist verpflichtet, vor dem Verlassen seines Standes seinen Strom-Anschluss abzuschalten (Schadenshaftung bei Unterlassung). Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen, dass sein Stand sauber hinterlassen wird. Etwaige Reinigungskosten können ihm vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Zur Wahrung des ordnungsgem. Ablaufes der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen und durchzuführen. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Ausstellungsleitung bestätigt werden.
§13) Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entsprochen hätten. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§14) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Frohnhofen. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Landstuhl/Pfalz
Grenzenlos-Messeorganisation Roland Häke e.K.
Sankt Wendeler Straße 11, 66903 Frohnhofen/Pfalz
Tel: +49 (0)6386 / 5464, Fax: +49 (0)6386 / 7739
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. URL: http://www.MesseSaarbruecken.de
